Allgemeines
Der Bildungsgang „Steuerfachangestellte/r“ ist ein Bildungsgang der Berufsschule. Als berufsbezogener Bildungsgang dient er der beruflichen Qualifizierung im dualen System. Aus diesem Grund kooperieren die Lehrer im Bildungsgang in vielerlei Hinsicht mit den Ausbildungsbetrieben.
In den Steuerpraxen werden die Auszubildenden sehr schnell an das selbständige Arbeiten – Buchführung, Betreuung von Mandanten, Erstellung kleinerer Einkommensteuerfälle – herangeführt. Dem gegenüber wird in der Berufsschule der theoretische Hintergrund des Steuerrechts, des Rechnungswesens und der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre mit Hilfe von Lernsituationen erarbeitet.
Oberstes Ziel der Berufsschule ist die Vermittlung von Handlungskompetenz, das bedeutet die Fähigkeit und Bereitschaft des Auszubildenden, in beruflichen Situationen sach- und fachgerecht zu handeln. Das schließt den Erwerb von Methoden- und Lernkompetenz ein, wie das Lesen und Anwenden der Steuergesetze im konkreten Fall ein. Die sich ständig ändernde Steuergesetzgebung erfordert ein hohes Maß an Fort- und Weiterbildung im späteren Berufsleben.
Voraussetzung für die Berufsausbildung zum Steuerfangestellten ist grundsätzlich die Absolvierung der 10.Klasse. Es zeigt sich jedoch seit vielen Jahren, dass sich die Berufsschulklassen hauptsächlich aus Schülern mit Fachhochschulreife der Höheren Handelschule und Allgemeiner Hochschulreife rekrutieren.
Ausbildungsdauer
Die reguläre Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre. Für die Abnahme der Prüfung sind die örtlichen Prüfungsausschüsse zuständig, deren Mitglieder von der Steuerberater-
kammer Münster berufen werden.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer die Ausbildungszeit absolviert hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als 2 Monate nach dem Prüfungstermin endet.
Der Auszubildende kann nach Anhören des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf seiner Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn seine Leistungen dies rechtfertigen. Dies ist der Fall, wenn die gesamten Leistungen sowohl in der Ausbildungskanzlei als auch in der Schule einen Durchschnitt von 2,0 erreichen.
Berufliche Weiterbildung
Absolventen der Abschlussprüfung haben im späteren Berufsleben die Möglichkeiten sich zum Bilanzbuchhalter, Steuerassistenten weiter zu bilden. Nach 10jähriger Berufspraxis haben Steuerfachangestellte die Möglichkeit, an der Prüfung zum Steuerberater teil zu nehmen.
berufe.net
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