Tätigkeitsfeld

Das Arbeitsgebiet von Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten bezieht sich auf alle in einer Rechtsanwalts- oder Notarkanzlei vorkommenden Tätigkeiten. Die Schwerpunkte der Tätigkeit liegen:
- in der Erledigung von allgemeinen büroorganisatorischen Arbeiten, z.B. Telefonate entgegennehmen und weiterleiten, Termine mit Mandanten vereinbaren, bei Gerichten nachfragen, Akten führen und den Posteingang und -ausgang bearbeiten
- Tätigkeiten im Bereich des Mahnwesens und des Zivilprozesses
- Bearbeitung von Zwangsvollstreckungsangelegenheiten
- Erstellen von Gebührenrechnungen

In einem Notariat fallen dagegen folgende Arbeiten an:
- Mitarbeit im Urkundswesen
- Führen der Bücher im Notariat
- Vorbereitung und Abwicklung in Angelegenheiten des Liegenschafts- und Grundbuchrechts

Die Aufgabenstellungen in einer Kanzlei erfordern selbstständige Vorgangsbearbeitung. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte verfügen über umfangreiche rechtliche Kenntnisse und organisatorische Fertigkeiten. Daneben sind auch Kenntnisse der Datenverarbeitung und Textverarbeitung notwendig. Sie können berufsbezogene Texte sprachlich und sachlich richtig formulieren und gestalten.

Die Ausbildung soll zu fallbezogenen Rechtsanwendungen im bürgerlichen Recht, Handelsrecht, Arbeits- und Sozialrecht, bei Straf- und Bußgeldverfahren sowie im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit befähigen. Außerdem gehört zum beruflichen Tätigkeitsfeld die Mitarbeit im gerichtlichen Mahnverfahren, in der Zwangsvollstreckung und im Insolvenzrecht.

Zur Ausbildung gehört die Vermittlung von Kenntnissen im Gebührenrecht der Rechtsanwälte, Notare und Gerichte. Am Ende der Ausbildung sollen die Fachangestellten darüber hinaus Kenntnisse und Fertigkeiten im Urkundswesen, bei der Vorbereitung und Abwicklung von Notariatsgeschäften im Grundbuchrecht und in Registerangelegenheiten verfügen.


Ausbildungsdauer

Die reguläre Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre. Für die Abnahme der Prüfung sind die örtlichen Prüfungsausschüsse zuständig, deren Mitglieder von der Rechtsanwalts- und Notarkammer in Hamm berufen werden.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer die Ausbildungszeit absolviert hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als 2 Monate nach dem Prüfungstermin endet. Der Auszubildende kann nach Anhören des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf seiner Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn seine Leistungen dies rechtfertigen. Dies ist der Fall, wenn die gesamten Leistungen sowohl in der Ausbildungskanzlei als auch in der Schule einen Durchschnitt von 2,0 erreichen.


Schulische Voraussetzungen

Eine bestimmte schulische Bildung ist nicht vorgeschrieben. In der Praxis wird allerdings wegen der besonderen Anforderungen die Fachoberschulreife (FOR) als Eingangsvoraussetzung erwartet.


Berufliche Weiterbildung

Qualifizierungsmöglichkeiten bestehen durch die Teilnahme an Lehrgängen, Kursen oder Seminaren, z.B. über aktuelle Rechtsfragen, Zwangsvollstreckungsrecht, Rechnungswesen in der Anwalts- und Notarskanzlei, Rechtsdatenbanken oder Fremdsprachen.

Von der Rechtsanwalts- und Notarkammer werden Seminare zur Weiterbildung in bestimmten Fachgebieten angeboten so bspw. Lehrgänge zur Weiterbildung zum/zur Bürovorsteher/in. Zum Abschluss der Lehrgänge werden Prüfungsklausuren geschrieben und bei Bestehen der Prüfung neben dem Prüfungszeugnis eine Urkunde ausgestellt, die die erfolgreiche Teilnahme an der Weiterbildungsprüfung zur Rechtsanwaltsfachwirtin bescheinigt

Hinweis:
Berufsausbildungsvertrag, Merkblatt und Verschwiegenheitserklärung können auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de heruntergeladen werden.

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