Allgemeines
Die Medizinische Fachangestellte übt ihren Beruf in einer Arzt- oder Facharztpraxis aus. Sie assistiert dem Arzt und führt aber auch zunehmend Arbeiten selbständig unter Aufsicht und Verantwortung des Arztes aus. Ihre Tätigkeiten können in den medizinischen Bereich fallen oder Verwaltungsarbeiten ausmachen.
Zur Erfüllung ihrer medizinischen Aufgaben muss die Medizinische Fachangestellte über fundierte Kenntnisse der Anatomie, der Physiologie, der Hygiene, Pathologie und der Diagnostik verfügen. Ebenso muss sie auf Grundkenntnisse über Krankheiten zurückgreifen können und die Fachsprache verstehen und anwenden können. Nur wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, kann sie Praxisgeräte einsetzen und sachgerecht pflegen; bei der Diagnose und Therapie mitwirken; Arzneimittel einsetzen und einfache Laborarbeiten durchführen.
Zu den Verwaltungsarbeiten zählen das Organisieren der Praxisabläufe, die Informationsverarbeitung und die Abrechnung unter Berücksichtigung der neuesten Vorgaben des Gesetzgebers oder der Selbstverwaltungsorgane.
Beide Tätigkeitsfelder sind eingebettet in die Kommunikation mit den Patienten und dem Praxisteam.
Berufseignungsanforderungen
- Erfüllung der Vollzeitschulpflicht
- eine gute Gesundheit
- schnelle Auffassungsgabe
- Konzentrationsfähigkeit
- Zuverlässigkeit
- Hilfsbereitschaft
- gute Umgangsformen
- Kommunikationskompetenz
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