Zwischenprüfung

Zielsetzung:
Die Zwischenprüfungsoll den Ausbildungs- bzw. Leistungsstand des Auszubildenden zeigen soll die Möglichkeit geben, Defizite im Hinblick auf die Abschlussprüfung rechtzeitig ausgleichen zu können, in dem mögliche Fördermaßnahmen eingeleitet bzw. zu erarbeitet werden die Ausbildungsqualität sichern den Ernstfall Abschlussprüfung üben (Stressfaktor, Wissensfülle etc.)

Zeitpunkt:
Die Zwischenprüfung wird im 2. Ausbildungsjahr ( im März) abgelegt.

Anmeldung:
Die Anmeldung erfolgt über den Ausbilder.

Wichtig:
Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Zulassungskriterium für die spätere Abschlussprüfung. Das Ergebnis der Zwischenprüfung ist dabei ohne Bedeutung. Da die Zwischenprüfung nur einmal jährlich stattfindet bedeutet eine Nichtteilnahme in der Mittelstufe (z.B. auf Grund von Krankheit), dass die die Ausbildungszeit nicht auf 2,5 Jahre verkürzt werden kann!


Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlicher Prüfung. Am Tag des Bestehens der mündlichen Prüfung endet das Ausbildungsverhältnis.

Voraussetzungen für die Zulassung:
Das während der Ausbildung in Form eines Ausbildungsnachweises geführte Berichtsheft Die Teilnahme an der Zwischenprüfung Rechtzeitige Anmeldung

Schriftliche Prüfung:
Die schriftliche Prüfung besteht aus je drei Prüfungsteilen.

Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsteilen.


Berufsschulabschluss

Neben dem Berufsabschluss als Informatik-Kaufmann/-frau oder IT-System-Kaufmann/-frau durch die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen erhalten Sie vom Eugen-Schmalenbach-Berufskolleg beim Erreichen bestimmter schulischer Leistungen den Berufsschulabschluss (Abschlusszeugnis der Berufsschule).

Der Berufsschulabschluss wird unabhängig vom Berufsabschluss zuerkannt, wenn die Leistungen am Ende des Bildungsgangs den Anforderungen entsprechen. Die Noten der Fächer der letzten beiden Schulhalbjahre sowie die letzte Zeugnisnote vorher abgeschlossener Fächer (z.B. Controlling, Religion) werden zu einer Berufsschulabschlussnote zusammengefasst.

Dabei werden die Noten der Fächer, die entsprechend der Stundentafel mit drei oder mehr Wochenstunden unterrichtet werden, doppelt gewichtet. Es wird auf eine Stelle hinter dem Komma - ohne Rundung - gerechnet.

Der Berufsschulabschluss ist mit dem Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10 - gleichwertig.

Die Fachoberschulreife wird in Verbindung mit dem Berufsschulabschluss erreicht, wenn eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0 erreicht wird und die Berufsabschlussprüfung (Kammer-Prüfung) bestanden wird und die für die Fachoberschulreife notwendigen Englischkenntnisse (oder eine andere Fremdsprache) nachgewiesen werden.

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