Bonn, 30.06.2004

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Wandel im Handel: Berufsausbildung im Einzelhandel

Am 1. August 2004 gehen sie an den Start - die unter Federführung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) gemeinsam mit den Sozialparteien grundlegend modernisierten Ausbildungsregelungen für die Berufe „Verkäufer/in“ (zweijährige Ausbildung) und „Kaufmann/frau im Einzelhandel“ (dreijährige Ausbildung). Sie lösen die seit 1968 bzw. 1987 gültigen Vorschriften ab und setzen an ihre Stelle ein in hohem Maße flexibles und durchlässiges Ausbildungskonzept: Den Ausbildungsunternehmen ermöglichen sie, die Ausbildung an dem jeweiligen Betriebsbedarf auszurichten. Auszubildenden bieten sie die Chance, ihren Interessen zu folgen und ihre Ausbildungsinhalte aus einer Vielzahl angebotener Wahlqualifikationen zu kombinieren. Und sollten angehende Verkäufer/innen nach ihrer zweijährigen Ausbildung feststellen, dass sie weiter lernen möchten, ist auch das ohne Probleme möglich: Das für beide Berufe entwickelte Gesamtkonzept baut auf Durchlässigkeit und macht es leicht, bis zum Abschluss „Kaufmann/frau im Einzelhandel“ durchzusteigen.

Angesichts des enormen Strukturwandels, den der Wirtschaftsbereich „Einzelhandel“ in den letzten Jahren erfahren musste, war eine Modernisierung der Einzelhandelsberufe mit derzeit über 100 000 Auszubildenden seit langem überfällig: Rationalisierungs- und Konzentrationsprozesse, Preiswettbewerb, Umsatzrückgang und Personalabbau haben das Profil der Unternehmen geschärft. Im eigenen Betrieb qualifiziertes, flexibel einsetzbares und in hohem Maße kundenorientiert denkendes und handelndes Personal ist in dieser Situation eine wichtige Grundlage, um erfolgreich am Markt weiterbestehen zu können.

Die veränderten Anforderungen an die Fachkräfte im Einzelhandel finden ihren Niederschlag in umfangreichen Änderungen sowohl der Ausbildungsstruktur wie auch der Ausbildungsinhalte der Berufe „Verkäufer/in“ und „Kaufmann/frau im Einzelhandel“.

Veränderte Ausbildungsstruktur

Veränderte Ausbildungsinhalte

Wegen des Erlasses der neuen Ausbildungsvorschriften kurz vor Beginn des neuen Ausbildungsjahres wurde eine Übergangsfrist bis zum 28. Februar 2005 eingerichtet. Sie gewährt den Ausbildungsbetrieben mehr Zeit zur Umstellung und erlaubt, nachvermittelte Auszubildende noch nach den alten Regelungen einzustellen.

Parallel zu den neuen Ausbildungsordnungen wurde für die schulische Ausbildung ein neuer Rahmenlehrplan erarbeitet, der mit der Ausbildungsordnung sachlich und zeitlich abgestimmt wurde.

Weitere Informationen zu den Einzelhandelsberufen

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